Wir sind Krankenkassen anerkannt
Beschwerdemanagement
Allgemeine Informationen
Schwerwiegende Reklamationen; Wir unterstehen der Aufsicht durch den Bezirksrat Bülach.
Die zuständigkeit liegt bei der Bezirkskanzlei Bülach Kanton Zürich.
Dienstleistungen
Spitex-Dienstleistungen werden aufgrund einer Bedarfsabklärung und je nach
Leistungsart aufgrund einer ärztlichen Verordnung erbracht Stand 01.10.2021.
Kosten und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Abrechungen der Krankenkassenleistungen nach KVG.
Informationen zu den Tarifen
In CHF pro Stunde
Normkosten mit Leistungsvereinbarung Gesamtkosten
a) 154.85 CHF
b) 150.85 CHF
c) 132.50 CHF
Normkosten ohne Leistungsvereinbarung Gesamtkosten
a) 105.25 CHF
b) 98.25 CHF
c) 87.30 CHF
Anteil Kostenübernahme der Krankenversicherung
a) 76.90 CHF
b) 63.00 CHF
c) 52.60 CHF
Anteil öffentliche Hand und Klient
Die nicht gedeckten Kosten werden durch die Öffentliche Hand oder dem
Klienten selber übernommen.
Anteil Klient fixe Selbstbeteiligung
Pauschal 7.65 CHF pro Tag.
Die kleinste Verrechnungseinheit sind 5 Minuten.
Die Rechnungstellung geht direkt an die Krankenkasse.
Bemerkung
Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und - Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Die
Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
Sie haben Fragen
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren - wir freuen uns.